Export von Abfällen nach EG-Richtlinien
Der Export von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen erweitert die Möglichkeiten der Abfallverbringung, dank unseres direkten Zugangs zu ausländischen Anlagen.
A.
Wir verbringen Abfälle von Erzeugern sowie Lager-, Behandlungs- und Verwertungsanlagen ins Ausland.
B.
Wir arbeiten nach dem grenzüberschreitenden Rechtsrahmen für die Abfallverbringung Europäische Verordnung (EG) Nr. 1013 vom 14. Juni 2006 und dem Basler Übereinkommen.
C.
Wir sind als exklusive Notifizierer für Italien für Beseitigungs-/Entsorgungsanlagen in verschiedenen EU-Ländern tätig.
Wir kümmern uns um:
1.
Notifizierungsantrag und dazugehörige Informationen Abfallerzeugungsprozess, zwischengeschaltete und nicht zwischengeschaltete Beseitigungs- bzw. Entsorgungsanlagen, Abfallcharakterisierung, Ermittlung der an der grenzüberschreitenden Verbringung zuständigen Behörden Notifizierungsformular Mod. 1A
2.
Komplette Abwicklung der Notifizierungsanfrage bei Behörden, Abfallbesitzern, Einrichtungen und Transporteuren.
3.
Charakterisierung von Abfällen nach dem Basler-Code, den Codes der Grünen und Gelben Liste von Abfällen und deren Gemischen, mit Erfüllung der Informationspflicht für Abfälle der Grünen Liste.
4.
Transport der zu verbringenden Abfälle, wobei die vorgesehenen Transportmittel und der Transportweg, einschließlich möglicher Alternativen für den Fall unvorhersehbarer Umstände, mit den Rechtsnormen der einzelnen Exportländer übereinstimmen.
5.
Einholung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden der Versand-, Transit- und Bestimmungsländer der Abfälle innerhalb der Europäischen Union (Begleitformular 1B) und Verwaltung von Anträgen auf Dokumentenintegration.
Unsere Experten stehen Ihnen zu den technischen Aspekten des Abfallmanagements zur Verfügung
Unsere Vertriebstechniker bestimmen die effizienteste Lösung für die Abfallentsorgung
Das Ares-Team wahrt Ihre Interessen im respektvollen Umgang mit der Umwelt
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