Export von Abfällen nach EG-Richtlinien

Der Export von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen erweitert die Möglichkeiten der Abfallverbringung, dank unseres direkten Zugangs zu ausländischen Anlagen.

Wir kümmern uns um:

1.
Notifizierungsantrag und dazugehörige Informationen Abfallerzeugungsprozess, zwischengeschaltete und nicht zwischengeschaltete Beseitigungs- bzw. Entsorgungsanlagen, Abfallcharakterisierung, Ermittlung der an der grenzüberschreitenden Verbringung zuständigen Behörden Notifizierungsformular Mod. 1A


 
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2.
Komplette Abwicklung der Notifizierungsanfrage bei Behörden, Abfallbesitzern, Einrichtungen und Transporteuren.

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3.
Charakterisierung von Abfällen nach dem Basler-Code, den Codes der Grünen und Gelben Liste von Abfällen und deren Gemischen, mit Erfüllung der Informationspflicht für Abfälle der Grünen Liste.


 
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4.
Transport der zu verbringenden Abfälle, wobei die vorgesehenen Transportmittel und der Transportweg, einschließlich möglicher Alternativen für den Fall unvorhersehbarer Umstände, mit den Rechtsnormen der einzelnen Exportländer übereinstimmen.

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5.
Einholung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden der Versand-, Transit- und Bestimmungsländer der Abfälle innerhalb der Europäischen Union (Begleitformular 1B) und Verwaltung von Anträgen auf Dokumentenintegration.

Vertreten Sie eine Entsorgungseinrichtung innerhalb der Europäischen Union?

Ares trifft eine Vorauswahl von Anlagen in Ländern der Europäischen Union, die Abfälle aus anderen Ländern in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Basler Übereinkommen annehmen.

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Vertreten Sie eine Entsorgungseinrichtung innerhalb der Europäischen Union?

Ares trifft eine Vorauswahl von Anlagen in Ländern der Europäischen Union, die Abfälle aus anderen Ländern in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Basler Übereinkommen annehmen.

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