Gefährliche Abfälle
Abfälle können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie eine hohe Konzentration an Schadstoffen enthalten oder vom Gesetzgeber als solche klassifiziert werden.
Die Gefahreneigenschaften des Abfalls sind in der EU-Verordnung Nr. 1357/2014 angegeben. Alle als gefährlich eingestuften Abfälle sind im EAV (Europäisches Abfallverzeichnis) aufgeführt - EWC/EAV-Codes gefolgt von einem Sternchen *.
Falls gefährlicher Abfall den ADR-Vorschriften unterliegt, muss er mit den entsprechenden Etiketten gekennzeichnet werden.
Der Besitzer des Abfalls
Abfallerzeuger
Lager- und Behandlungsanlagen für Rückstände aus Verwertungs- und/oder Beseitigungsbehandlungen.
Mit dem ADR-Berater können wir:
Mit dem ADR-Berater können wir:
Dem Abfallerzeuger die richtigen Verpackungs- und Transportmethoden aufzeigen.
Die Eignung der Transportmittel und Fahrer für die zu transportierenden ADR-Klassen überprüfen.
Unser Service für das richtige Management von Sonderabfällen:
Für eine Verpackung sorgen, die den ADR-Vorschriften entspricht.
Abholung mit unseren ADR-ausgestatteten Fahrzeugen.
Vermietung von Absetzcontainern von 5 bis 30 m³ zur Lagerung beim Abfallbesitzer/Produzenten.
Organisation der Verwertung oder Entsorgung und des grenzüberschreitenden Transports von Abfällen, auch als Notifizierender, gemäß der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006.
Unsere Experten stehen Ihnen zu den technischen Aspekten des Abfallmanagements zur Verfügung
Unsere Vertriebstechniker bestimmen die effizienteste Lösung für die Abfallentsorgung
Das Ares-Team wahrt Ihre Interessen im respektvollen Umgang mit der Umwelt
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