Gefährliche Abfälle

Abfälle können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie eine hohe Konzentration an Schadstoffen enthalten oder vom Gesetzgeber als solche klassifiziert werden.

Die Gefahreneigenschaften des Abfalls sind in der EU-Verordnung Nr. 1357/2014 angegeben. Alle als gefährlich eingestuften Abfälle sind im EAV (Europäisches Abfallverzeichnis) aufgeführt - EWC/EAV-Codes gefolgt von einem Sternchen *.

Falls gefährlicher Abfall den ADR-Vorschriften unterliegt, muss er mit den entsprechenden Etiketten gekennzeichnet werden.

Der Besitzer des Abfalls

Abfallerzeuger


Lager- und Behandlungsanlagen für Rückstände aus Verwertungs- und/oder Beseitigungsbehandlungen.


 
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Mit dem ADR-Berater können wir:

Unser Service für das richtige Management von Sonderabfällen:

Für eine Verpackung sorgen, die den ADR-Vorschriften entspricht.


Abholung mit unseren ADR-ausgestatteten Fahrzeugen.


Vermietung von Absetzcontainern von 5 bis 30 m³ zur Lagerung beim Abfallbesitzer/Produzenten.


Organisation der Verwertung oder Entsorgung und des grenzüberschreitenden Transports von Abfällen, auch als Notifizierender, gemäß der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006.

Kontaktieren Sie uns für den Miet- und Abholservice

Vertreten Sie eine Entsorgungseinrichtung innerhalb der Europäischen Union?

Ares trifft eine Vorauswahl von Anlagen in Ländern der Europäischen Union, die Abfälle aus anderen Ländern in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Basler Übereinkommen annehmen.

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Vertreten Sie eine Entsorgungseinrichtung innerhalb der Europäischen Union?

Ares trifft eine Vorauswahl von Anlagen in Ländern der Europäischen Union, die Abfälle aus anderen Ländern in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Basler Übereinkommen annehmen.

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