Makro-Sammlung

Wir kümmern uns um den gesamten Beseitigungs-/Verwertungsprozess von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen der Makrokategorie. Wir kümmern uns um das Dokumentenmanagement in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Entdecken Sie Prozesse und Aktivitäten, die Abfall der Makrokategorie produzieren.

Die Abfälle der Makro-Sammlung werden durch die folgenden Aktivitäten und Verarbeitungsmethoden erzeugt oder produziert:
  • Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie die Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseöl, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, Lebensmittelkonserven
  • Molkerei-, Süßwaren- und Backwarenindustrie
  • Herstellung von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken
  • Holzbearbeitung, Platten, Möbel, Zellstoff-, Papier- und Kartonverarbeitung
  • Leder- und Pelzverarbeitung sowie Textilindustrie
  • Organische und anorganische chemische Prozesse
  • Herstellung von Farben, Lacken, Email, Klebstoffen, Entfettungsmitteln und Farben für Druck und Fotoindustrie, Eisen- und Stahlindustrie, thermische Metallurgie eisenhaltiger und nichteisenhaltiger Mineralien, Ölraffination, Stahlwerke, Staubabscheider, Schlacke
  • Glasherstellung, keramische Produkte, Ziegel, Fliesen und Baumaterialien, Zement, Kalk und Gips
  • Behandlung und Beschichtung von Metallen wie galvanische Verfahren, Verzinken, Beizen, elektrolytische Reinigung, Phosphatieren, alkalisches Entfetten, Anodisieren
  • Gewinnung von Mineralien
  • Chemische und physikalische Verarbeitung von metallhaltigen und nichtmetallhaltigen Mineralien
  • Altmotor-, Getriebe- und Schmieröle
  • Organische Lösungsmittel, Kühlmittel und Schaum-/Aerosol-Treibmittel
  • Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Papier, Pappe, Kunststoffe, Textilien, Glas
  • Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten, Batterien und Akkumulatoren
  • Biologischer Zivil- und Industrieschlamm

Erfahren Sie mehr über gefährliche Abfälle

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Folgende operative und verwaltungstechnische Aktivitäten führen wir für unsere Kunden durch:

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Inspektion mit visueller Kontrolle der Abfälle, deren Eigenschaften und Quantität, Überprüfung des Produktionsprozesses, der sie hervorgebracht hat, Betrachtung der chemischen Analyse.

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Überprüfung der vom Erzeuger/Besitzer zur Verfügung gestellten chemischen Analyse des Abfalls und der geltenden Grenzparameter für seine Bestimmung.

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Bestimmung des endgültigen Ziels der Verwertung (R) oder Beseitigung (D)

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Überprüfung der Verfügbarkeit der vertragsgebundenen und berechtigen Anlagen zur Annahme des Abfalls mit Erstellung eines Angebots.

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Übermittlung der Abfallcharakterisierung an den Erzeuger/Besitzer und Organisation des Transports mit Übermittlung aller notwendigen Genehmigungen und Meldungen.

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Versenden des FIR (Abfall-Identifikationsformular) und eventueller Beseitigungs-/Verwertungsnachweise.

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Fällt im Rahmen Ihrer Produktionstätigkeit Verwertungsmaterial an?

Typischerweise handelt es sich bei Verwertungsmaterial um: Erde, Feuerfestmaterial, Staub, Asche, Abbruchmaterial, FORSU (Organische Fraktion fester Siedlungsabfälle).

Unsere Phasen des Abfallverwertungsverfahrens:

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Überprüfung der Abfallanalyse- und Abfallcharakterisierungsdokumente auf ihre Eignung

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Schnelle Bestimmung der potenziellen Verwertungsanlage

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Auswaschversuch laut D.M. 05/02/98 für die Anlagen, die ihn benötigen

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Den von der Verwertungsanlage benötigten Betriebserlaubnisbogen bereitstellen und ausfüllen

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Organisation des Transports, falls vom Kunden gewünscht

 

ARES AMBIENTE

Abfallentsorgung mit direktem Zugang zu den Anlagen

Abfallentsorgung mit direktem Zugang zu den Endentsorgungsanlagen, Deponien und Abfallverbrennungsanlagen; zu Lagerplattformen, die direkt mit der Endanlage verbunden sind; zu Behandlungs-, Beseitigungs- und/oder Verwertungsanlagen.

Direkter Zugang zu Beseitigungs- und Verwertungsanlagen in Europa.

ABFALLEXPORT

Fällt bei Ihrer Produktionstätigkeit Verwertungsmaterial an?

Ares trifft eine Vorauswahl von Anlagen in Ländern der Europäischen Union, die Abfälle aus anderen Ländern in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Basler Übereinkommen annehmen.

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Fällt bei Ihrer Produktionstätigkeit Verwertungsmaterial an?

Ares trifft eine Vorauswahl von Anlagen in Ländern der Europäischen Union, die Abfälle aus anderen Ländern in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Basler Übereinkommen annehmen.

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